Oldtimer Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung von diepruefer.de - Merkmale
Kurzgutachten für Oldtimer zur Versicherungseinstufung - Merkmale
- Bundesweite Prüfung von Oldtimern und Youngtimern in Deutschland*
- Oldtimer Experten bewerten Ihr Fahrzeug
- Expressservice innerhalb von 2-3 Tagen*
- Kontaktdaten unserer Kfz-Sachverständigen vor der Prüfung
- Umfassende Funktionsprüfung und Durchsicht des Oldtimers
- Oldtimer Fahrzeugbewertung als Kurzgutachten mit Wiederbeschaffungswert
- Bilderservice für Ihren Oldtimer
- Fotos von erkennbaren Mängeln und Schäden am Oldtimer
- Stellungnahme unserer Sachverständigen zum Zustand des Klassikers
- Probefahrt im Rahmen der StVO*
- Probelauf des Antriebaggregats
- Lacküberprüfung und Sichtprüfung an allen Karosserieteilen
- Recherche – Wiederbeschaffungswert Oldtimer für Versicherung

erledigen wir alles weitere ...
*oder EU auf Anfrage
Weitere Erläuterungen:
Das gesamte Leistungsangebot von www.diepruefer.de richtet sich in der Regel an unsere Privatkunden. Durch neutrale Bewertung unserer unabhängigen Prüfer und Kfz-Gutachter soll die Objektivität bei jedem Youngtimer bzw. Oldtimer Wertgutachten stets gewahrt bleiben.
Jede Kfz-Prüfung eines Oldtimers oder Youngtimers beinhaltet eine gründliche Durchsicht, sowie eine Funktionsprüfung. Dabei können keine Baugruppen zerlegt bzw. Autoteile beim Oldtimer abmontiert werden. Unsere zertifizierten Kfz- Sachverständigen untersucht fachgerecht und gründlich alle im Protokoll definierten Parameter anhand der bezeichneten Beurteilungskriterien (Legende, Bemerkungen).
Wenn örtliche Gegebenheiten bzw. vom Prüfer nicht verursachte Umstände die Oldtimer-Begutachtung und Fahrzeugbewertung einzelner Baugruppen unmöglich machen, dann ist keine Preisminderung möglich. So ist z.B. eine Probefahrt ausgeschlossen, wenn der Motor des Wagens nicht läuft oder keine Versicherung bzw. kein geschlossenes Betriebsgelände für die Fahrt zur Verfügung steht.
Eine mögliche Probefahrt erfolgt im Rahmen der StVO, dabei können nicht alle Belastungs- oder Betriebszustände erreicht werden. Der Bericht begründet weder eine Haftung gegenüber dem Kfz-Gutachter, bzw. dem Prüfer, noch enthält dieser eine Garantiezusage für Käufer oder Verkäufer.
Oldtimer Gutachten nach §23 StVZO zum Erhalt von Kennzeichen und einer Zulassung können separat von Ihnen angefragt werden, sind aber nicht immer vor Ort durch den Sachverständigen möglich.
*Beachten Sie bitte dazu die Hinweise in der Detailbeschreibung des Oldtimer Kurzgutachtens.