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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Im ersten Teil finden Sie den Demo- Protokolle in allen zur Verfügung stehenden Sprachen.
Im 2. Teil sind die FAQ in deutscher Sprache und
im 3. Teil finden Sie diese in englisch.

On this page you will find the answers to the most frequently asked questions.

In the first part you will find the demo protocols in all available languages.
In the 2nd part you will find the FAQ in German and
in the 3rd part you will find them in English.

Hinweise Bild

Warum ist das Einverständnis des Anbieters notwendig? Bild

Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, das mündliche Einverständnis des Fahrzeuganbieters für eine Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen einzuholen. Dies ist für eine fachgerechte Fahrzeugbegutachtung notwendig.

Ein Nichtzustandekommen einer Begutachtung oder ein Abbruch wegen Verweigerung des Anbieters durch:

  • mehrmaliges Vertrösten des Kfz-Sachverständigen bei der Terminvereinbarung, sodass letztlich kein Zustandekommen eines Begutachtungstermins möglich ist
  • den Verweis des Kfz-Sachverständigen vom Gelände
  • das Nichtvorstellen des Fahrzeuges aus unterschiedlichen Gründen
  • die Untersagung von Lackdickenmessungen
  • die Untersagung der Unterbodenbegutachtung mittels einer Hebebühne
  • die Untersagung der Anfertigung von Fahrzeugfotos
  • die Untersagung einer Probefahrt bzw. Nichtbereitschaft, ein zugeparktes Fahrzeug für eine Probefahrt freizugeben

führt zu unnötigen Mehrkosten für Sie. 

Leerfahrten des Kfz-Sachverständigen sind durch Sie als Beauftragenden zu tragen und werden Ihnen mit einer Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt bzw. von Ihrem Erstattungbetrag abgezogen. Bei Abbruch nach Beginn der Begutachtung erhalten Sie keine Erstattung.

Eine fehlende Einverständniserklärung des Anbieters führt regelmäßig zu Verzögerungen bei der Terminvereinbarung. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, offen und korrekt mit dem Anbieter des Fahrzeugs über Ihr Anliegen, eine Fahrzeugbegutachtung durch einen Kfz-Experten durchführen zu lassen,  zu sprechen.

Für die Kommunikation mit dem Anbieter sind Sie als Kunde selbst verantwortlich! Indem Sie dem Anbieter offen und ehrlich den Grund für die Prüfung erläutern (z.B. um Transportschäden abzusichern), erleichtern Sie uns die Durchführung der Begutachtung enorm. Für ein vollständiges Gutachten muss der Anbieter die Begutachtungsbedingungen gewährleisten und mit dem Sachverständigen zusammenarbeiten. Falls es aufgrund von mangelnder Kooperation des Anbieters zu einer Einschränkung der Bedingungen kommt, wirkt sich das negativ auf die Aussagefähigkeit Ihres Gutachtens aus.