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Qualitätsbestimmende Faktoren bei diepruefer.de

Sie haben Ihr Traumauto gefunden und sind an einer Begutachtung interessiert? Dann ist es wichtig, vorab folgende Punkte zu klären:

1. Ist der Fahrzeughalter einverstanden und unterstützt die Begutachtung?

Voraussetzung für eine Begutachtung ist es, dass der Verkäufer bzw. Händler auch mit einer Begutachtung einverstanden ist. Darum ist es notwendig, dies zu erfragen, damit unnötige Stornierungsgebühren vermieden werden können.

2. Ist das Fahrzeug von allen Seiten frei zugänglich und zugelassen?

Grundsätzlich ist eine Probefahrt im Leistungspaket enthalten. Damit diese Probefahrt jedoch durchgeführt werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung zum Fahrzeug oder ein für die Probefahrt freigegebenes, geschlossenes Betriebsgelände vorhanden sein. Auch hier sollten Sie als Kunde voher kurz telefonisch erfragen, ob der Sachverständige eine Probefahrt machen darf.

Weitere Voraussetzungen sind neben der Zulassung des Fahrzeuges auch das Vorhandensein von ausreichend Kraftstoff sowie eine vollgeladene Batterie. Darüber hinaus sollte das Fahrzeug frei zugänglich sein, sodass der Gutachter das Fahrzeug ohne Einschränkungen prüfen kann. So darf es z.B. nicht zugeparkt oder anderweitig unzugängig sein.

3. Ist eine Hebebühne vorhanden?

Fragen Sie am besten immer gleich bei Ihrem Verkäufer bzw. Händler nach, ob zum Zeitpunkt des Prüftermins eine Hebebühne verfügbar ist. Sollte keine Hebebühne zur Verfügung stehen (dies ist z.B. oft bei privaten Verkäufern der Fall), wird der Kfz-Sachverständige Sie informieren und, falls möglich, eine Hebebühne für Ihr Fahrzeug anmieten. Dafür müssen Sie ca. 10 bis 30 € einplanen. Falls dies jedoch nicht möglich sein sollte, ist auch eine Stornierung oder eine Abstufung in ein niedrigeres Leistungspaket möglich.

4. Prüfung von LPG-Gasanlagen und Sondereinbauten

Sollten Sie zudem an einer Prüfung mit Gutachten für eine LPG-Gasanlage (Dichtheit, Zustand, etc.) interessiert sein, so erfragen Sie dies bitte im Bemerkungsfeld bei der Beauftragung. Diese Art der Prüfung ist kein Leistungsbestandteil des standardisierten Gebrauchtwagen-Checks und ruft deshalb zusätzliche Kosten hervor.

Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von diesen Idealbedingungen zu Abstrichen bei der Aussagefähigkeit der Gutachten führen können.

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