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Tipps zum sicheren Kauf von Gebrauchtwagen

Die meisten Gebrauchtwagen werden inzwischen über das Internet gehandelt. diepruefer.de bieten hierfür den Pkw Gebrauchtwagencheck an, um Originaltät und Zustand des Fahrzeuges zu bewerten.


Wenn das Wunschmodell erst einmal ausgesucht ist, dann führen viele Wege zum Ziel. Der Vorteil eines Kaufs beim Händler ist die Gebrauchtwagen-Garantie, die ein privater Anbieter nicht selbst bieten kann. Umgekehrt sind private Angebote oft finanziell um einiges attraktiver. Immerhin werden über 50 Prozent aller Gebrauchtwagen immer noch privat gehandelt. Auch bleibt es dem Käufer natürlich frei, für sein Fahrzeug anschließend eine Garantieversicherung bzw. Reparaturkostenversicherung abzuschließen.

Was muss ich beim Autokauf im Internet beachten?

Sie wollen evtl. ein Fahrzeug aus dem Ausland kaufen? In unseren derzeitigen Prüfgebieten in Deutschland und angrenzenden EU-Ländern (Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Norditalien, Benelux, Frankreich) gibt es wichtige Regeln beim Gebrauchtwagenkauf. 

1. Fahrzeugzustand und Preisvorstellung

Stimmen der beschriebene Zustand, der Fahrzeugtyp, Laufkilometer und die Preisvorstellung einigermaßen überein? Ein erster Blick ins für Verbraucher kostenlose Schwacke- oder DAT-Verzeichnis für Gebrauchtwagen ist da oft hilfreich. Ein seriöser Verkäufer wird Ihnen immer Gelegenheit geben, sich das Fahrzeug in Ruhe selbst ansehen zu können oder einen unserer Sachverständigen zur neutralen und gründlichen Prüfung am Fahrzeugstandort hinzuzuziehen.

Den Fahrzeugzustand sollten Sie ggf. professionell überprüfen lassen, z.B. anhand der Checkliste des Gebrauchtwagenchecks von diepruefer.de. Bei vorhandener Sachkenntnis können Sie natürlich auch selbst anhand einer Checkliste das Fahrzeug überprüfen. In unserem Protokoll können Sie dann Lackschäden, Lackdicken, Spaltmaße, Motor- und Getriebegeräusche, Rost- und Verschleißschäden, Leckschäden mit Flüssigkeitsverlusten und evtl. schlecht reparierte Unfallschäden vermerken. Notieren Sie auch alle funktionsfähigen Zusatzanbauteile sowie Zusatzausstattungen. Ob z.B. der Verschleiß mit der angegebenen Kilometerleistung plausibel ist, kann jedoch nur ein Experte einschätzen.

Achtung! Manipulierte Tachometer

Gebrauchtwagen mit manipuliertem Stand eines Tachometers sind für Käufer besonders dann gefährlich, wenn dadurch ein möglicher Verschleiß verschleiert wird, der durch vorgesehene Wartungsintervalle nicht aufgearbeitet wird. Verschleißbedingtes Technikversagen durch Manipulationen am Tachometer können durchaus Unfallursachen sein. Allerdings kommt dies in der Praxis bei privaten PKW eher selten vor. Eher ist es der Vermögensschaden durch eine niedrigere Marktbewertung von Fahrzeugen mit höherem km-Stand.

Auf einen manipulierten Tachometerstand deutet folgendes hin:

  • hoher Verschleiß an kilometerstandabhängigen Teilen wie Innenausstattung, Zahnriemen oder Kohlebürsten von Lichtmaschinen
  • Papiere mit Inspektions- und Wartungsheft oder Ölwechselaufkleber stimmen mit dem behaupteten km-Stand nicht überein


Eine zusätzliche Auslesemöglichkeit bei einigen neueren Fahrzeugen wird durch Inkrementalgeber an allen Achsen, die über einen eingebauten Mikrocontroller ausgelesen werden können, ermöglicht. Moderne Autos haben inzwischen Geber an jedem Rad (für ABS, ASR, ESP, Navigation), deren Frequenz mit einem Mikrocontroller erfasst wird. Primäres Messergebnis ist dabei die Anzahl von Impulsen innerhalb eines bestimmten Messintervalls oder besser die Periodendauer zwischen Signalflanken. Das in der Regel aufpreispflichtige Auslesen solcher Mikrocontroller kann nur eine Fachwerkstatt mit spezieller Messtechnik durchführen.   

2. Papiere

Die Papiere müssen vollständig sein, so wie auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Umbauten am Fahrzeug vorhanden sein muss.
Gibt es ein Wartungsheft und sind regelmäßig Wartungsarbeiten vorgenommen worden? Versichern Sie sich anhand der Fahrzeugpapiere, dass der Verkäufer alle Verkaufsrechte am Gebrauchtwagen bzw. Fahrzeug innehat. Ansonsten sollten Sie die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.
Nachdem alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft sind, lassen Sie sich das Fahrzeug und dessen Funktionsweise genau erklären. Manchmal hat die Elektronik ihre Tücken, daher ist es sinnvoll, sich die technischen Bedienfinessen zeigen zu lassen.

3. Probefahrt

Machen Sie unbedingt eine Probefahrt, falls möglich. Das Fahrzeug muss dazu entweder versichert sein (Haftpflicht- oder Probefahrt), oder auf einem baulich abgeschlossenem Betriebsgelände stehen.

Motorgeräusche verraten z.B. schon oft bevor Sie losfahren, ob etwas nicht in Ordnung ist. Auch die Motortemperatur kann Mängel anzeigen. Fahren Sie eine möglichst ruhige Nebenstrecke und testen Sie unterschiedliche Fahrsituationen. Treten während der Fahrt ungewöhnliche Geräusche auf, so sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.

4. Bezahlung

Vor jeder Bezahlung sollten Sie zunächst einen ordentlichen Kaufvertrag erstellen, der von beiden Partnern gegenzuzeichnen ist. Ein solcher Vertrag ist unter anderem bei den Automobilverbänden kostenlos zu bekommen. Bestehen Sie auch bei Verkäufern aus dem Ausland auf eine deutsche Übersetzung Ihres Vertrages.

Bezahlen Sie am besten per Überweisung Zug um Zug. Wir empfehlen immer zwei Teilzahlungen mit der Übergabe, alles andere kann zu Komplikationen führen. Gerade Barzahlungen bergen aufgrund des Mitführens großer Summen immer ein Risiko, sind aber bei Verkäufern sehr beliebt. Besonders vorsichtig sollten Sie bei ausländischen Billigangeboten und sofortigen Einmal-Überweisungen per Transfer sein. Schecks stellen für Verkäufer wiederum oft ein Sicherheitsrisiko dar und werden selten akzeptiert. Mit der Übergabe der gesamten Kaufsumme sollten Sie dann spätestens den Fahrzeugbrief und die Schlüssel erhalten.

5. Ummeldung mit Kennzeichen, Steuer und Versicherung

Wenn der Kauf des Gebrauchtwagens abgeschlossen ist, dann sollte die Ummeldung auf Ihren Namen so schnell wie möglich erfolgen. Zunächst bekommen Sie von Ihrer Versicherung eine Haftpflichtversicherungsbescheinigung (Doppelkarte oder eVB-Nummer).

Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein und evtl. Stilllegungsbescheinigung
  • Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung


Ist die Ummeldung erledigt, steht einer Nutzung Ihres neuen Fahrzeuges nichts mehr im Wege. Überlegenswert ist oft noch der Abschluss einer Garantieversicherung.

Aktuelle Betrugsfälle beim Autokauf im Internet

Vorsicht bei European Vehicle Sales LIMITED: Aufgrund zahlreicher Anfragen an diepruefer.de nach angeblich von uns geprüften Gebrauchtwagen und Wohnmobilen, insbesondere aus Frankreich und England, möchten wir auch hier ein paar Details zu einem zumindestens für uns bisher unbekannten Fahrzeughändler aus England bekannt geben. Über die großen Gebrauchtfahrzeugportale und Marktplätze werden von der Firma European Vehicle Sales LIMITED günstige Gebrauchtfahrzeuge angeboten, deren Standort außerhalb von Deutschland liegt. Über die immerhin erreichbare Webseite www.europeanvehiclesales.com können Sie die Angebote sehen. Auf Nachfrage unserer interessierten Kunden an den Angeboten der oben genannten European Vehicle Sales LIMITED meldete sich ein Herr Michael Robben, der behauptete, das Fahrzeug wäre jeweils durch uns geprüft. Internationalen Kunden, die sich aufgrund der wohl merkwürdigen weiteren Verfahrensweise der o.g. Firma bei uns erkundigt haben, ob wir diese Fahrzeuge geprüft hätten, mussten wir mitteilen, dass uns diese Firma unbekannt ist. Zudem arbeiten wir praktisch kaum für Verkäufer, da diese selten Sachverständige anfordern. Weiterhin arbeitet die Firma nach dem für Betrüger bewährten Vorauszahlungssystem der Betrugsconnection aus England. Wir möchten Sie hiermit warnen, sein Sie bei dieser Firma auf der Hut, mit der wir nicht zusammenarbeiten.

Weitere Namen:

  • www.aaaauto.eu
  • DARFROSH Auto-Handel
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